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Einreisebestimmungen
Reisepass und Visum
1.Angehörige der folgenden Länder benötigen einen gültigen
Reisepass für einen Aufenthalt
a) bis zu drei Monaten:
Arabische Emirate, Argentinien, Bahamas, Bahrein,
Barbados, Belize, Bundesrepublik Deutschland, Chile,
Dänemark, Ecuador, El Salvador,Fidschi Inseln, Finnland,
Frankreich, Grenada, Griechenland, Iran, Island, Israel,
Jamaika, Japan, Katar, Kenia, Kuwait, Lichtenstein,
Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Monako,
Neuseeland, Norwegen, Oman, Saint Lucia, San Marino,
Schweiz, Schweden, Seychellen, Singapur, Saudi Arabien,
Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische Republik
Nordzypern,Uruguay,Vatikan, Hong Kong SAR.
b) bis zu zwei Monaten
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien,
Rumänien.
c) bis zu einem Monat:
Bolivien, Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische
Republik,Kosta Rika, Maldive
d) bis zu 20 Tagen: Makau
2. Angehörige der oben genannten Länder und Bulgaren
benötigen kein Transitvisum
3. Angehörige folgender Länder können vor der Einreise bei
dem zuständigen türkischen Generalkonsulat oder bei der
Einreise an der Grenze ein Visum erwerben:
a) für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Australien, Brasilien, Belgien, Holland, Großbritannien,
Kanada, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien,
U.S.A. , British Nationa Overseas (BNO) passport owners.
b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
alle GUS-Länder außer Armenien, Albaner, Estland, Polen,
Slowakien, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Taiwan,
Jordanien, Moldavien.
c) Georgien und Guatemalteken erhalten ein
Vierzehntagesvisum an der Grenze.
d) Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer
türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.
Anmerkung: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, von Malta und
aus der Türkischen Republik Nordzypern genügt die Vorlage
des Personalausweises.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische
Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die
Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf
eine Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur
dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise
deklariert wurde. Die beim Geldumtausch in der Türkei
ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden,
da sie bei einem Rücktausch von TL in eine ausländische
Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Wir sind
bei der Aktualität unserer Webseiten bemüht jeweils den
neusten Stand wiederzugeben. Für Eventuelle Abweichungen
übernimmt die Botschaft der Republik Türkei keine Haftung.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise:
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch
mitgeführt werden:
A)
- 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm.
- 1 kombin.Schwarzweißfernseh-,Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und 5 Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5 CD's
- 1 Laptop, Ram 128 Kbyte
- 1( 8 mm) -Filmkamera und 10 neue Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika (höchtens
3 Instrumente pro Person)
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1 Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
- Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und Spielzeug
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren, 200g Zigarettentabak,
200
- Blatt Zigarettenpapier, 200g Pfeifentabak, 50g
Schnupftabak.
(Im Duty Free Shop können weitere 400 Zigaretten, 100
Zigarren und
500g Peifentabak gekauft werden).
- 1 *kg Kaffee, 1* kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg
Schokolade und
1 kg Süsigkeit
- 5(100cc) oder 7 (70cc) Flaschen alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)
B. Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) werden
bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der
Ausreise kontrolliert.
C. Es ist verboten, Waffen und jeder Art von
Schneidewerkzeugen (auch Camping messer) ohne besondere
Erlaubnis einzuführen.
D. Drogeneinfuhr, -handel und gebrauch sind streng
verboten. Zuwiederhandlungen werden schwer bestraft.
E. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert
werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten
entstehen können.
F. Geschenkartikel im Werte bis zu 500 DM sind zollfrei.
Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramž
(Opferfest) und Seker Bayramž (Zuckerfest nach Ablauf des
Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und
bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des
jeweiligen Festes Geschenke im Wert 500 DM per Post
geschickt werden.
Auskunft
Generaldirektion (Gümrük Genel Müdürlügü).(s.Nützliche
Adressen)
Bei der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden;
a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte
Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum
ausgestellte offiziele Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie
im Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem
Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis
des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt
werden.
M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520
Ankara Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei
haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten
wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem
genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren
zurückerstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen,
haben entsprechnede Hinweise aushängen. Wenn Sie
türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind,
müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes
vorlegen.
Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der
MwSt beläuft sich auf TL 3.000.000,- Sie erhalten nach dem
Einkauf eine Rechnung in drei facher Ausfertigung, wobei
die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare
müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt
werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die
MwSt enteder
1. per Banküberweisung
2. per Postüberweisung
3. bei Ihrer erneuten Einreise zurück.
Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlü?ü, KDV ?b., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735
Einreiseformalitäten Für
Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den bisherigen
Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde),
Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszutand des
Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs).
Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage
vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer
ordnungsgemäßen Registrierung kann eine Hund, eine Katze
oder 10 Zierfische einführen.
Für Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen,
Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit
Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen
Reisepaß,, die internatiole Grüne Versicherungskarte (auf
der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den
asiatischenTeil der Türkei vermerkt sein muß)), ein (für
die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de
Passage (Triptique), Wagenpapiere und im Fall eines
anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des
ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen.
Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren ud
Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung
erforderlich.
Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das
Ausreisedatum sollten im Einreiseformular vermerkt sein.
Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der ausreisetermin
nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung
erforderlich ist, muß diese vor Ablauf der Frist dem
türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale;
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanž,
4. Levent, Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42 und
der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlü?ü, Ankara,
Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97 mitgeteilt
werden.
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird
von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen
mit dem Reisepaß dem nacstehenden Zollamt eingereicht.
Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name
der Reperaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und
sein Eigentümer ausreisen will, muß das Fahrzeug beim Zoll
abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im
Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156 Auskunft: TTOK
(Türk Touring u. Automobilclub, s.o.)
Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder
Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern
bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmugung des
Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis
zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den
Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Höheitsgewässer muß sofort
einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der
Borddokumente angelaufen werden; Iskenderun, Bota?(Adana),
Mersin, Ta?ucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike,
Kas, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim,
Kusadasi, Çesme, izmir, Dikili, Ayvalik, Akçay, Çanakkale,
Bandirma, Tekirdag, Körfez, Istanbul, Zonguldak, Sinop,
Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.
Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft,
Route, Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand
müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner
führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten
sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere
Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern finden Sie
unter "Urlaubsaktivitäten"
Zollfreier Treibstoff:
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten
Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium
lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden.
Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden.
Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen
Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug
nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten die
allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längeren
Aufhenthalt ist die Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük
Genel Müdürlü?ü, Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97)
zu verständigen.
Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul,
Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können
Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden.
Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis
erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im
Verkehrsministerium.
Ulastirma Bakanligi, Sivil Havacilik Genel Müdürlügü Bosna
Hersek Cad. 5, 06338, Emek-Ankara
Tel: (312) 212 67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA
TR
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